Stuttgart weist einen der niedrigsten Schuldenstände deutscher Großstädte auf und kann insofern bisher noch als weitgehend schuldenfreie Kommune bezeichnet werden. Ein ausgeglichener kommunaler Haushalt und eine geringe Verschuldung haben bisher das Wirtschaftsklima in der Stadt für langfristige Strukturinvestitionen begünstigt und das Vertrauen der Bürger in das Gemeinwesen gefördert.
Keine Abgabenerhöhungen
Die AfD Stuttgart lehnt eine Erhöhung städtisch erhobener Steuern, Abgaben und Gebühren zu Lasten der Bürger ab.
Wenn Bund und Land Aufgaben übertragen, müssen sie auch zahlen
Die AfD besteht auf der Einhaltung des Konnexitätsprinzips: Die Staatsebene, die für eine Aufgabe verantwortlich ist, muss auch für die Finanzierung sorgen (wer bestellt, bezahlt). Wir fordern, dass die Aufgabenübertragung von Bund und Land an die Stadt finanziell voll ausgeglichen wird. Freiwillige Leistungen der Stadt müssen in Umfang und Höhe nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Stadthaushaltes bemessen werden.
Städtisches Vermögen
Die Veräußerung kommunalen Vermögens sollte immer nur eine Ausnahme sein. Die Bürger der Stadt müssen darin einen langfristig kalkulierbaren Nutzen erkennen können. Transparenz und demokratische Kontrolle sind auch hier oberstes Gebot.
Stadtwerke Stuttgart
Einer weiteren Verteuerung von städtischer Energie, nicht zuletzt verursacht durch betriebswirtschaftlich abenteuerliche Abhängigkeiten von sogenannten erneuerbaren Energien, werden wir nicht zustimmen.
Parkraumbewirtschaftung
Kommunale Mittel, die durch die erweiterte Parkraumbewirtschaftung eingenommen werden, müssen – wie ursprünglich zugesagt – gänzlich in Projekte zur Schaffung von Parkraum fließen und dürfen nicht anderweitig eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang lehnt die AfD auch die erhebliche Aufstockung des Personalstands bei städtischen Bediensteten für die Überwachung der Parkraumbewirtschaftung ab. Diese zusätzlichen Stellen sollten für andere städtische Aufgaben eingeplant werden, wo sie dringender nötig sind.
Grundsteuer
Die Grundsteuerreform darf nicht zu einer Mehrbelastung führen.
Foto: Museum der Stadt Lennestadt (CC BY-NC-SA)