Stuttgart liegt im Zentrum einer der wirtschaftsstärksten Metropolregionen in Europa. Die wirtschaftliche Prosperität der Stadt hat jedoch auch negative Folgen: Die hohen Lebenshaltungskosten. Aber auch Familien mit normalem oder geringem Einkommen müssen sich das Leben in Stuttgart noch leisten können. Deshalb müssen die Kosten für städtische Dienstleistungen, für Kultur oder Sport, für öffentliche und private Verkehrsmittel, und nicht zuletzt für das Wohnen erträglich sein.
Besondere Leistungen der Stadt
Mieter mit besonders hoher Belastung, die in ihrem Beruf für das Funktionieren der Stadt in technischer und sozialer Hinsicht einen unverzichtbaren Beitrag leisten, zum Beispiel Polizisten, Pflegekräfte oder Mitarbeiter in Kindertagesstätten, sollen mit einem besonderen kommunalen Wohngeld gefördert werden (Subjektförderung), damit sie in Stuttgart überhaupt wohnen können. Das kommunale Wohngeld wird in den städtischen Haushalt als freiwillige Leistung eingestellt.
Familien sind die unverzichtbare Grundlage unserer Gesellschaft; und sie können Rückhalt bieten in materiellen oder psychischen Notsituationen. Sie sollen auch in der Sozialpolitik unserer Stadt besonders geschützt und umsorgt werden, etwa durch direkte finanzielle Hilfen für Kinder aus bedürftigen Familien, zum Beispiel für Essensgeld in der Schule oder Kleidung, Schuhe und Lernutensilien. Es handelt sich ebenfalls um freiwillige soziale Leistungen der Stadt.
Wohnen, Steuern, Abgaben
Bei der Planung von Wohnraum sollen Grundrisse angewandt werden, die sich durch große Grundflächen wahlweise für Familien oder mehrere Senioren oder z. B. Wohngemeinschaften eignen; durch einfache Maßnahmen soll eine Umnutzung möglich sein. Die Grundsteuer für vermieteten Wohnraum ist zu senken, um auch auf diese Weise die Mietnebenkosten zu entlasten. Die Grundsteuerreform darf nicht zu einer Mehrbelastung der Eigentümer und damit indirekt der Mieter führen. Belastungen von Immobilieneigentümern und Mietern durch die Sanierungen von Gebäuden, die der Energieeinsparung dienen sollen, müssen verkraftbar sein und dürfen nicht erzwungen werden. Von der Stadt erhobene Steuern, Gebühren und Abgaben müssen mit Augenmaß festgesetzt werden; sie sollen nicht erhöht werden.
Sozialausgaben müssen effizient helfen
Da die Sozialausgaben der Stadt einen großen Teil des Haushalts einnehmen, müssen sämtliche Ausgabenposten auf ihre Effizienz untersucht werden, sowohl zum Nutzen der Leistungsempfänger als auch in Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler. Doppelstrukturen und parallele Leistungen müssen vermieden werden. Hilfe muss bei den wirklich Bedürftigen ankommen: Nichterwerbsfähige, Behinderte, Kinder, Senioren, körperlich und seelisch schwer Erkrankte. Stuttgarts Sozialpolitik soll stets auf die Beschäftigung der Leistungsempfänger abzielen, auch wenn diese nur geringfügig ist. So wird beiden Seiten geholfen: Der Gemeinschaft durch gemeinnützige Arbeit; und dem Einzelnen nicht nur finanziell, sondern auch, weil seine erbrachte Gegenleistung gewürdigt wird.
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