Wirksamen Schutz vor Kriminalität und Terrorismus, bei Unfällen oder Naturereignissen kann nur eine Stadt bieten, die diese Gefahren und ihre Ursachen nüchtern betrachtetund konsequent handelt. Sauberkeit und ein gepflegtes Erscheinungsbild der Stadt tragen, neben der allgemeinen Hygiene, wesentlich zum Wohlbefinden bei,
und sie sind eine wichtige Bedingung, um sich bei uns zuhause zu fühlen. Sauberkeit und Ordnung motivieren die meisten Stuttgarter, sich auch selbst entsprechend zu verhalten.
Wir brauchen aussagefähige und umfassende Kriminalitätsstatistiken
Sie sind Voraussetzung für eine effektive Verbrechensbekämpfung und ‐prävention. Über Gewaltverbrechen und Einbrüche ist dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit vierteljährlich zu berichten. Dabei sind Tatort, Geschlecht, Alter und Herkunft der ermittelten Täter zu nennen.
Keine „No‐Go‐Areas“ in Stuttgart
Um den öffentlichen Raum in unserer Stadt überall so sicher wie möglich zu machen, soll auch Videoüberwachung eingesetzt werden, insbesondere an problembehafteten Orten – so viel wie nötig, so wenig wie möglich. Auch Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs sind mit Hilfe von Sicherheitskräften und Videotechnik zu überwachen und zu sichern. Videoüberwachung kann und soll jedoch die Polizeipräsenz nicht ersetzen. Diese ist insbesondere auch im Schlossgarten zu verstärken.
Sichtbare Präsenz von Polizei und Sicherheitskräften
Diese muss unterstützt und soweit nötig ausgebaut werden. Die Präsenz von Polizeibeamten in den Stadtbezirken muss dauerhaft sichtbar sein. Insbesondere sind Streifen in Wohngebieten, auch zu Fuß, zu intensivieren. Ortsteilpolizisten sollten ständig einen bestimmten Bezirk betreuen, so dass sie mit diesem und seinen Bewohnern vertraut sind.
Mehr Personal und Mittel für die Feuerwehr
Der erhebliche Beitrag, den die Feuerwehr Stuttgart zum Schutz der Einwohner bei Bränden, Verkehrsunfällen oder Naturereignissen leistet, muss personell und finanziell sichergestellt werden. Die Berufsfeuerwehr Stuttgart braucht eine größere Personalstärke, um ihre Aufgaben angemessen zu erfüllen. Die Freiwilligen Feuerwehren brauchen nachhaltige Unterstützung.
Null-Toleranz-Prinzip bei der Kriminalitätsbekämpfung und -prävention
Das bedeutet: Polizei oder Ordnungskräfte schreiten bereits bei Ordnungsverstößen ein, die noch keine Straftaten sind, wie etwa bei aggressivem Betteln, öffentlichem Herumlungern oder Vermüllung öffentlicher Flächen. Diese Strategie kann Straftaten bereits im Anfangsstadium verhindern und eine sozial präventive Wirkung entfalten. Kriminalität und Drogenhandel z. B. an Orten wie der Klettpassage, dem Hauptbahnhof, dem Rotebühlplatz müssen konsequent verfolgt werden. Die Bekämpfung des Drogenhandels hat (neben der Prävention und der Therapie von Drogenabhängigkeit) höchste Priorität. Kinder und Jugendliche sind konsequent vor Drogenhändlern zu schützen, insbesondere auch in der Nähe von Schulen.
Bei Sachbeschädigungen wie illegalen Graffiti oder Vandalismus sollen ermittelte Täter zur Behebung der Schäden herangezogen werden. Dies verspricht eine wirksamere Abschreckung als Verwarnungen oder Geldstrafen. Damit Kontrollen der Stadt gegen Vermüllung auch Wirkung erzielen, müssen die Strafen für Ordnungswidrigkeiten gegen die Sauberkeit deutliche erhöht und konsequent durchgesetzt werden.
Foto: Martin Dürrschnabel, gemeinfrei / public domain