+49 711 216-96421 michael.mayer@stuttgart.de Geschäftsstelle: Mo-Fr 9.00 - 17.00

Was der Gemeinderat macht

Gemeindeordnung von 1608

Rechtsstellung, Aufgaben und Arbeitsweise des Gemeinderats in unserem Bundesland regelt die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO).

Hier einige (teilweise gekürzte) Auszüge:

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.

Die Gemeinderäte werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den Bürgern gewählt. (...) Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Der Wahlberechtigte kann Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen und einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben.

Wählbar in den Gemeinderat sind Bürger der Gemeinde, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar sind Bürger, die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind [oder] die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.

Die Amtszeit der Gemeinderäte beträgt fünf Jahre.

Die Gemeinderäte sind ehrenamtlich tätig. Der Bürgermeister verpflichtet die Gemeinderäte in der ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten.

Niemand darf gehindert werden, das Amt eines Gemeinderats zu übernehmen und auszuüben. Eine Kündigung oder Entlassung aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, eine Versetzung an einen anderen Beschäftigungsort und jede sonstige berufliche Benachteiligung aus diesem Grund sind unzulässig. Steht der Gemeinderat in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, ist ihm die für seine Tätigkeit erforderliche freie Zeit zu gewähren.

Die Gemeinderäte entscheiden im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. An Verpflichtungen und Aufträge, durch die diese Freiheit beschränkt wird, sind sie nicht gebunden.

Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern.

Der Gemeinderat beschließt durch Abstimmungen und Wahlen.

Foto: gemeinfrei - public domain, bei Wikipedia

Zu meiner Person

Ausbildung, Beruf, Politik

Der Gemeinderat

Zuständigkeit, Aufgaben, Recht

Wahlen

Programm, Ergebnisse, Perspektiven

    Spenden

    Auch für kleinere Beträge bin ich dankbar - sie helfen bei meiner politischen Arbeit!

     

    Mitglied werden

    Seit der AfD ist Politik nicht mehr nur das, was die etablierten Parteien sagen, sondern auch Ausdruck mündiger, kritischer Bürger, die ihr Land lieben und selbstbestimmt in Frieden und Freiheit in einem Europa der Vaterländer leben wollen. Werden Sie Teil unserer Erfolgsgeschichte – es gibt viel zu tun!

     

    Anschrift

    Dr. Michael H. Mayer
    Stadtrat
    Rathaus, Marktplatz 1
    70173 Stuttgart

    E-Mail:  michael.mayer@stuttgart.de
    Tel. (Rathaus): +49 711 216-96421
    Tel. (Büro privat):  +49 711 2591788

    Wo Sie mich finden.

    Ein Klick auf die Karte öffnet den interaktiven Stadtplan auf stuttgart.de (externer Link)

    Stadtplan zeigt in der Mitte den Marktplatz und das Rathaus

    Wir benutzen Cookies

    Diese Website nutzt Cookies. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.